Kategorie
Menge / Grösse
10ml Probe
Strichcode-Nummer
4021457430215
*Daten sind möglicherweise veraltet. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Label / Gütesiegel
BDIH - Kontrollierte Naturkosmetik, , V-Label (vegan), Dermatologisch getestet
Zusatzinformationen
100% frei von synethetischen Konservierungs-, Duft- und Farbstoffen & Erdölprodukten, Tierversuchsverzicht nach den Richtlinieren für kontrollierte Naturkosmetik (Verband BDIH)
Herkunft
Deutschland
Hersteller / Vertrieb
Laverana GmbH
Status
Nicht mehr im Verkauf
Marke
Hersteller (gemäss Strichcode-Verwaltung GS1)
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Letzte Änderung
Trusta am 15. May 2015
Erfasst
Anonym am 4. Sep 2011
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Vollständigkeit
Dieses Produkt ist glutenfrei. Es ist für Personen mit Glutenunverträglichkeit und Zöliakie bedenkenlos.
Dieses Produkt wird als glutenfrei erkannt, weil kein Inhaltsstoff glutenhaltig ist und keine Unverträglichkeitsinformationen zu Gluten vorhanden sind.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Glutengehalt oder sind die Angaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. CodeCheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren.
Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Gluten ist ein Klebereiweiß, das in vielen Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Roggen und Hafer vorkommt. Mais, Reis, Buchweizen und Hirse sind hingegen glutenfrei. Gluten sorgt für die Backfähigkeit der Getreidemehle, ist resistent gegen Hitze oder Kälte und kann somit nicht durch Backen oder Einfrieren zerstört werden.
Die Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit ist eine Autoimmunerkrankung, die zu einer chronischen Erkrankung der Dünndarmschleimhaut auf Grund einer Überempfindlichkeit gegen Bestandteile von Gluten führt. Die Unverträglichkeit bleibt lebenslang bestehen, ist zum Teil erblich und kann derzeit nicht ursächlich behandelt werden.
Dieses Produkt ist laktosefrei. Es ist für Personen mit Laktose-Intoleranz bedenkenlos.
Dieses Produkt wird als laktosefrei erkannt, weil kein Inhaltsstoff laktosehaltig ist und keine Unverträglichkeitsinformationen zu Laktose vorhanden sind.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Laktosegehalt oder sind die Angaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch ein. Codecheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren.
Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Ein Laktosegehalt, welcher kleiner als 0,1 g pro 100 g des essbaren Anteils ist, wird als laktosefrei eingestuft.
Laktose, auch Milchzucker, ist ein Zweifachzucker aus Glukose und Galaktose, der unter anderem in Kuhmilch, Schafsmilch, Ziegenmilch und Stutenmilch vorkommt. Laktose ist auch Bestandteil aller Produkte, die aus Milch hergestellt werden, wie Käse, Joghurt, Buttermilch oder Sahne. Milchzucker steckt zudem als technischer Hilfsstoff in vielen Lebensmitteln. Industriell hergestellte Lebensmittel wie Wurst, Fertiggerichte, Salatsaucen, Trockengebäck, Süßstoffe oder Müslimischungen können Laktose enthalten.
Bei der Laktose-Intoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit) liegt ein Mangel des Enzyms Laktase vor. Infolgedessen kann die Laktose im Dünndarm nicht gespalten und verdaut werden, so dass der Milchzucker unverdaut in den Dickdarm gelangt. Dies führt zu Symptomen wie Völlegefühl, Bauchkrämpfen, Blähungen und Durchfall nach dem Genuss von Milch und Milchprodukten. Die Laktose-Intoleranz ist nicht mit einer Milchallergie zu verwechseln, welche eine Reaktion des Immunsystems auf das körperfremde Eiweiß der Milch ist.
Dieses Produkt ist vegan. Es ist für Personen mit einer veganen Lebensweise geeignet.
Dieses Produkt wird als vegan erkannt, weil das Label „V-Label vegan“ das Produkt als vegan ausweist.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Vegan-Status oder sind die Angaben unvollständig bzw. nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. Codecheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren. Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Die Einschätzung beurteilt nicht ob die Inhaltsstoffe oder Produkte in Tierversuchen getestet worden sind.
Veganismus ist eine Lebens- und Ernährungsweise. Dabei wird auf den Konsum von Produkten verzichtet, die tierischen Ursprungs sind oder Bestandteile tierischen Ursprungs beinhalten. Dazu zählen Lebensmittel und Kosmetika, die Inhaltsstoffe aus Fleisch, Fisch, Meerestieren, Milch, Ei und Honig enthalten. Einige Veganer verzichten zusätzlich auf Zoobesuche und den Besuch von Zirkussen mit Tiervorstellungen sowie auf Kleidung zum Beispiel aus Seide oder Leder.
Veganismus wird meistens aus gesundheitlichen Aspekten und ethischer Überzeugung betrieben. Gründe dafür können unter anderem Tierschutz, Tierrecht und Umweltschutz sein. Aber auch nicht vegan lebende Menschen greifen zu veganen Alternativen, um ihren Verbrauch von tierischen Produkten zu reduzieren.
Beschreibung
Kosmetik und Sanitär
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Gesundheit
Produkte
Creme, Seife, Shampoo, Make-Up, Lotionen, Körperöl, Deo, Duschgel, Haarfärbemittel, Haarlack, Parfum
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist der Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e. V., kurz BDIH.
Der BDIH ist eine Non-Profit Vereinigung mit Sitz in Mannheim. Er vertritt die Interessen von Herstellern und Händlern unter anderem von Kosmetik und Naturkosmetik, Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln, freiverkäuflichen Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der BDIH ist zudem im Europäischen Verband der Hersteller von Gesundheitsprodukten (EHPM) organisiert sowie Mitglied im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde.
Mehr als 500 Unternehmen sind im BDIH organisiert.
Labelziele
Das seit 2001 bestehende BDIH-Label hat das Ziel, den Begriff Naturkosmetik zu definieren und dadurch Orientierung zu schaffen. Darüber hinaus hat es den Anspruch, zu einem fairen Wettbewerb der Hersteller und Vertreiber von Naturkosmetik beizutragen.
Labelvergabe
Hersteller und Händler von Kosmetikprodukten oder deren Inhaltsstoffen können ihre Produkte für die Nutzung des Labels beim BDIH anmelden. Als Grundvoraussetzung gilt, dass mindestens 60 Prozent aller Kosmetika der Marke, zu der das Produkt gehört, den BDIH-Standard erfüllen. Jedes einzelne gelabelte Produkt muss außerdem verschiedene Standards erfüllen. Dazu gehört, dass bestimmte pflanzliche Rohstoffe, die in den Produkten enthalten sind, aus zertifiziert ökologischem Anbau stammen. Welche Pflanzen in ökologischer Qualität verfügbar sind, bestimmt der BDIH.
Ein gelabeltes Naturkosmetik-Produkt darf zusätzlich als „bio“ bezeichnet werden, wenn der Bioanteil bei allen Bestandteilen, die grundsätzlich in Bioqualität zur Verfügung stehen (außer Wasser und Mineralien), mindestens 95 Prozent beträgt.
Die meisten der Rohstoffe, die der BDIH zur Verwendung zulässt, sind pflanzliche Stoffe. Es gibt allerdings einige Ausnahmen mineralischen und tierischen Ursprungs, wie zum Beispiel Milch oder Honig, die ebenfalls enthalten sein dürfen. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nicht eingesetzt werden.
Der Standard beschreibt außerdem, wie die Kosmetikrohstoffe gewonnen und verarbeitet werden müssen. Rohstoffe aus toten Wirbeltieren sowie Tierversuche sind bei der Herstellung, Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte verboten. Für die Produkte dürfen zudem keine künstlich hergestellten Farb- und Duftstoffe, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte verwendet werden.
Unabhängige Kontrollinstitute prüfen die angemeldeten Naturkosmetikprodukte auf ihre Inhaltsstoffe und die Zusammensetzung. Bei der ersten Prüfung müssen die Hersteller Zertifikate anerkannter Kontrollstellen vorlegen, mit denen sie belegen können, dass der Biostandard der Produkte eingehalten wird. In der Folge reichen auch Zertifikate nicht anerkannter Kontrollstellen aus.
Laut BDIH müssen die belabelten Produkte außerdem ökologisch verträglich sein. Sie müssen umwelt- und ressourcenschonend hergestellt werden und die Rohstoffe müssen so gut wie möglich ökologisch abbaubar sein. Die Verpackungsmaterialien müssen außerdem aus recycelbaren Materialien bestehen und möglichst sparsam eingesetzt werden.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Kosmetikherstellung beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Einfach erhältlich sind allerdings lediglich die Informationen zu den Kriterien. Der Vergabeprozess insgesamt ist für Außenstehende nicht vollständig nachvollziehbar. Aus diesem Grund erhält das Label an dieser Stelle keinen Punkt. Ob ein Labelnehmer die Kriterien des Labels einhält, wird weitgehend umfassend und unabhängig kontrolliert. Der BDIH als Labelgeber ist eine internationale Organisation von Herstellern und Händlern, die teilweise Labelnehmer sind. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so können ihm Sanktionen auferlegt werden. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Coop, Müller Reformhaus u.a. Detailhändler
Webseite
Frühere Namen
V-Label (vegan)
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Tierwohl, Gesundheit
Produkte
Fleischfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.
Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.
Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung. Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben. Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
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