Kategorie
Menge / Grösse
1 L
Strichcode-Nummer
9066001508908
* Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Label / Gütesiegel
AMA-Gütesiegel mit Herkunftsangabe Österreich, Ohne Gentechnik, V-Label vegan
| Nährwerte | auf 100 g / ml |
| Energie / Brennwert | 175.9 kJ / 42 kcal |
| Eiweiss / Proteine | 0.8 g |
| Kohlenhydrate | 7.7 g |
| Zucker | 4.5 g |
| Fett | 0.8 g |
| gesättigte Fettsäuren | 0.2 g |
| Natrium / Salz | 0 g / 0.1 g |
| Ballaststoffe / Nahrungsfasern | 0 g |
Zusatzinformationen
Enthält von Hafer aus Zucker. Durch Hefeterminalation / nicht mit aktivem Stamm. Contains ingredients from fermented oat. 7 Serve innerhalb weniger Tage nach dem Öffnen. Ohne Gentechnik OHNE ZUCKER ZUSATZ VEGAN
Hersteller / Vertrieb
Pikano GmbH
Marke
Hersteller (gemäss Strichcode-Verwaltung GS1)
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Vollständigkeit
Angaben für eine Portionsgrösse von 100g.
Quelle: FSA
| gering | Fett | 0.8 g |
| gering | gesättigte Fettsäuren | 0.2 g |
| mittel | Zucker | 4.5 g |
| gering | Salz | 0.1 g |
100 g decken folgenden Anteil des Tagesbedarfs von 2'000 kcal. Quelle: FSA
| Kalorien | 2% | |
| Eiweiss | 2% | |
| Fett | 1% | |
| Kohlenhydrate | 3% | |
| Zucker | 9% |
50%
100%
Dieses Produkt enthält Gluten. Es ist für Personen mit Glutenunverträglichkeit und Zöliakie nicht geeignet.
Dieses Produkt wird als glutenhaltig erkannt, weil der Inhaltsstoff „Vollkornhaferflocken“ glutenhaltig ist.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Glutengehalt oder sind die Angaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. CodeCheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren.
Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Gluten ist ein Klebereiweiß, das in vielen Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Roggen und Hafer vorkommt. Mais, Reis, Buchweizen und Hirse sind hingegen glutenfrei. Gluten sorgt für die Backfähigkeit der Getreidemehle, ist resistent gegen Hitze oder Kälte und kann somit nicht durch Backen oder Einfrieren zerstört werden.
Die Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit ist eine Autoimmunerkrankung, die zu einer chronischen Erkrankung der Dünndarmschleimhaut auf Grund einer Überempfindlichkeit gegen Bestandteile von Gluten führt. Die Unverträglichkeit bleibt lebenslang bestehen, ist zum Teil erblich und kann derzeit nicht ursächlich behandelt werden.
Dieses Produkt ist laktosefrei. Es ist für Personen mit Laktose-Intoleranz bedenkenlos.
Dieses Produkt wird als laktosefrei erkannt, weil das Produkt der Kategorie „Hafer- & Getreidemilch“ zugeordnet wurde.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Laktosegehalt oder sind die Angaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch ein. Codecheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren.
Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Ein Laktosegehalt, welcher kleiner als 0,1 g pro 100 g des essbaren Anteils ist, wird als laktosefrei eingestuft.
Laktose, auch Milchzucker, ist ein Zweifachzucker aus Glukose und Galaktose, der unter anderem in Kuhmilch, Schafsmilch, Ziegenmilch und Stutenmilch vorkommt. Laktose ist auch Bestandteil aller Produkte, die aus Milch hergestellt werden, wie Käse, Joghurt, Buttermilch oder Sahne. Milchzucker steckt zudem als technischer Hilfsstoff in vielen Lebensmitteln. Industriell hergestellte Lebensmittel wie Wurst, Fertiggerichte, Salatsaucen, Trockengebäck, Süßstoffe oder Müslimischungen können Laktose enthalten.
Bei der Laktose-Intoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit) liegt ein Mangel des Enzyms Laktase vor. Infolgedessen kann die Laktose im Dünndarm nicht gespalten und verdaut werden, so dass der Milchzucker unverdaut in den Dickdarm gelangt. Dies führt zu Symptomen wie Völlegefühl, Bauchkrämpfen, Blähungen und Durchfall nach dem Genuss von Milch und Milchprodukten. Die Laktose-Intoleranz ist nicht mit einer Milchallergie zu verwechseln, welche eine Reaktion des Immunsystems auf das körperfremde Eiweiß der Milch ist.
Dieses Produkt ist vegan. Es ist für Personen mit einer veganen Lebensweise geeignet.
Dieses Produkt wird als vegan erkannt, weil eine manuelle Prüfung zu dieser Einschätzung gekommen ist.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Vegan-Status oder sind die Angaben unvollständig bzw. nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. Codecheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren. Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Die Einschätzung beurteilt nicht ob die Inhaltsstoffe oder Produkte in Tierversuchen getestet worden sind.
Veganismus ist eine Lebens- und Ernährungsweise. Dabei wird auf den Konsum von Produkten verzichtet, die tierischen Ursprungs sind oder Bestandteile tierischen Ursprungs beinhalten. Dazu zählen Lebensmittel und Kosmetika, die Inhaltsstoffe aus Fleisch, Fisch, Meerestieren, Milch, Ei und Honig enthalten. Einige Veganer verzichten zusätzlich auf Zoobesuche und den Besuch von Zirkussen mit Tiervorstellungen sowie auf Kleidung zum Beispiel aus Seide oder Leder.
Veganismus wird meistens aus gesundheitlichen Aspekten und ethischer Überzeugung betrieben. Gründe dafür können unter anderem Tierschutz, Tierrecht und Umweltschutz sein. Aber auch nicht vegan lebende Menschen greifen zu veganen Alternativen, um ihren Verbrauch von tierischen Produkten zu reduzieren.
Dieses Produkt ist vegetarisch. Es ist für Personen mit einer vegetarischen Lebensweise geeignet.
Dieses Produkt wird als vegetarisch erkannt, weil das Produkt vegan ist.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Sind die Verpackungsangaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. Codecheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren. Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, kannst du uns eine Nachricht schicken oder die Verpackungsangaben ganz einfach selbst korrigieren.
Das Wort vegetarisch leitet sich vom lateinischen "vegetare" (= beleben) bzw. "vegetus" (= frisch, lebendig, belebt) ab. Vegetarismus kennzeichnet daher als eine Lebens- und Ernährungsweise, die "lebendig" und "belebend" ist. Vegetarier essen deshalb neben pflanzlichen Nahrungsmitteln ausschließlich solche Produkte, die von lebenden Tieren stammen. Dazu zählen mitunter Milch, Eier und Honig. Gemieden werden hingegen Fleisch und Fisch, aber auch alle daraus hergestellten Produkte, wie z. B. Säfte, Joghurts oder Cornflakes mit Gelatine, Schmalz oder Käse mit tierischem Lab. Lab muss bisher nicht deklariert werden, da es international nicht als Lebensmittelzusatz-, sondern als Produktionshilfsstoff eingestuft wird. Tierisches Lab wird aus der Magenschleimhaut junger Kälber entnommen und weiterverarbeitet. Als Vegetarier muss man sich also genauestens informieren, welchen Käse tierisches Lab enthält. Wenn ein Hersteller auf seinem Produkt angibt, dass der Käse Lab enthält, handelt es sich um einen freiwilligen Hinweis. Dieser wird von Codecheck erfasst.
Vegetarismus wird meistens aus gesundheitlichen Aspekten und ethischer Überzeugung betrieben. Gründe dafür können unter anderem Tierschutz, Tierrecht und Umweltschutz sein. Aber auch nicht vegetarisch lebende Menschen, sogenannte Flexitarier, greifen immer häufiger zu vegetarischen Alternativen, um ihren Verbrauch von tierischen Produkten zu reduzieren. Eine noch konsequentere Form des Vegetarismus ist der Veganismus.
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Herkunft
Produkte
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Obst, Gemüse, Kartoffeln, Eier, Brot, Gebäck, Speiseöl, Bier, Fruchtsäfte, Honig
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber des staatlichen österreichischen AMA-Gütesiegels ist die Republik Österreich. Sie wird durch die Agrarmarkt Austria Marketing mit Sitz in Wien vertreten. Das AMA-Gütesiegel ist ein behördlich anerkanntes Gütezeichen.
Labelziele
Ziel des Labels ist, in Österreich produzierte Lebensmittel mit überdurchschnittlicher Qualität für Verbraucher kenntlich zu machen und zu vermarkten.
Labelvergabe
Lizenznehmer sind Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter von landwirtschaftlichen Produkten.
Vergeben wird das AMA-Gütesiegel in Verbindung mit einem Lizenzvertrag ausschließlich für Lebensmittel, die den Bestimmungen und Qualitätsanforderungen jeweiligen Richtlinie entsprechen. Etwa zwanzig unterschiedliche landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen und Richtlinien regeln die Herstellung der Produkte. Um am AMA-Gütesiegel-Programm teilzunehmen, ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle führt die Kontrolle durch.
Bei der rot weiß-roten Variante des Labels müssen alle landwirtschaftlichen Zutaten von österreichischen Bauernhöfen stammen. Bei Fleisch müssen die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet, zerlegt und verarbeitet werden. Zu den Gütekriterien gehört unter anderem dass besonders hochwertige Fleischteile eine Mindestzeit reifen müssen und eine ph-Wert-Messung des Fleisches durchgeführt wird, um Fleischfehler auszuschließen. Bei der Milchproduktion müssen besonders zertifizierte Futtermittel aus dem AMA-Qualitätssicherungssystem verwendet werden. Das Ausbringen von Klärschlamm ist auf allen Flächen des jeweiligen Betriebes verboten. Die Herkunft von Tieren, der Einsatz von zertifizierten Futtermitteln, die integrierte Produktion bei Obst und Gemüse und besondere Qualitätsansprüche sind weitere Kriterien. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln, die aus mehr als einer Zutat bestehen, dürfen Zutaten nur aus dem Ausland bezogen werden, wenn sie in Österreich nicht oder nicht in ausreichender Menge und Qualität erzeugt werden können. Sie dürfen nicht mehr als ein Drittel des Produkts ausmachen.
Die Einhaltung der Kriterien wird auf drei Ebenen geprüft. Jeder Betrieb führt Eigenkontrollen durch, die AMA-Marketing beauftragt zusätzlich unabhängige Kontrollen. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung. Bei Verstößen gegen die Kriterien kann das Label entzogen werden.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und qualitativen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt. Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu 100 Prozent aus Österreich stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen. Das Label gibt einen guten Hinweis auf österreichische Produkte mit überdurchschnittlicher Qualität.
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Gesundheit
Produkte
Unter anderem Milch, Käse, Bier, Fleisch, Eier
Kriterien
Labelgeber
Inhaber des Labels ist die Bundesrepublik Deutschland mit dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Ministerium hat den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) beauftragt, die Nutzungslizenzen zu vergeben und zu verwalten. Mitglieder des Verbandes sind unter anderem Landwirte, Verarbeiter, Vermarkter, Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen ebenso wie Berater, Vereine und Privatpersonen.
Labelziele
Das seit 2009 vergebene Label will Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, Produkte zu kaufen, die weitgehend ohne Gentechnik hergestellt und verarbeitet wurden und keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.
Labelvergabe
Die Kriterien zur Nutzung des Labels werden durch das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Branche und Produkt. Die Hersteller beantragen das Label beim Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG). Sie müssen glaubhaft darlegen, dass sie die Voraussetzungen für das Label bei ihren Produkten erfüllen. Dazu füllen sie einen Fragebogen aus und reichen relevante Dokumente und Dokumentationen beziehungsweise Prüfberichte beim VLOG ein.
Ob die Kriterien eingehalten werden, kontrollieren neutrale, vom VLOG geschulte und anerkannte Prüfinstitute. Sie prüfen vor Ort die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des VLOG-Standards. Dazu gehören Betriebskontrollen, die Prüfung von Dokumenten, und die Analyse von Lebens- und Futtermitteln. Zusätzlich kontrollieren die jeweiligen Landesbehörden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung.
Bei Verstößen gegen die Kriterien können der Verband und die zuständige Behörde das Label entziehen.
Kommentar
Das Label hat den Anspruch, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Auswahl von gentechnikfreien Lebensmitteln zu geben. Die Darstellung auf der Webseite und dem Label vermittelt den Eindruck, die Produkte wären gänzlich frei von Gentechnik. Allerdings dürfen bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch die Tiere bis zu einer bestimmten Frist mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden. So dürfen beispielsweise Legehennen bis sechs Wochen vor dem Eierlegen oder Milchkühe bis drei Monate vor dem Melken gentechnisch verändertes Futter erhalten. Für alle anderen Lebensmittel gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent für zufällig entstandene oder nicht vermeidbare Verunreinigungen mit Gentechnik. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig, sie werden risikoabhängig definiert. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können die Standards nur nach einer vorherigen Registrierung im Internet abrufen.
Webseite
Frühere Namen
V-Label (vegan)
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Tierwohl, Gesundheit
Produkte
Fleischfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.
Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.
Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
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