Kategorie
Strichcode-Nummer
4058172791291
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Label / Gütesiegel
Der grüne Punkt, V-Label vegan
Marke
Hersteller (gemäss Strichcode-Verwaltung GS1)
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Erfasst
Enrico Plantz am 17. Nov 2022
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Vollständigkeit
Dieses Produkt ist glutenfrei. Es ist für Personen mit Glutenunverträglichkeit und Zöliakie bedenkenlos.
Dieses Produkt wird als glutenfrei erkannt, weil kein Inhaltsstoff glutenhaltig ist und keine Unverträglichkeitsinformationen zu Gluten vorhanden sind.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Glutengehalt oder sind die Angaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. CodeCheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren.
Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Gluten ist ein Klebereiweiß, das in vielen Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Roggen und Hafer vorkommt. Mais, Reis, Buchweizen und Hirse sind hingegen glutenfrei. Gluten sorgt für die Backfähigkeit der Getreidemehle, ist resistent gegen Hitze oder Kälte und kann somit nicht durch Backen oder Einfrieren zerstört werden.
Die Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit ist eine Autoimmunerkrankung, die zu einer chronischen Erkrankung der Dünndarmschleimhaut auf Grund einer Überempfindlichkeit gegen Bestandteile von Gluten führt. Die Unverträglichkeit bleibt lebenslang bestehen, ist zum Teil erblich und kann derzeit nicht ursächlich behandelt werden.
Dieses Produkt ist laktosefrei. Es ist für Personen mit Laktose-Intoleranz bedenkenlos.
Dieses Produkt wird als laktosefrei erkannt, weil kein Inhaltsstoff laktosehaltig ist und keine Unverträglichkeitsinformationen zu Laktose vorhanden sind.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Laktosegehalt oder sind die Angaben unvollständig oder nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch ein. Codecheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren.
Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Ein Laktosegehalt, welcher kleiner als 0,1 g pro 100 g des essbaren Anteils ist, wird als laktosefrei eingestuft.
Laktose, auch Milchzucker, ist ein Zweifachzucker aus Glukose und Galaktose, der unter anderem in Kuhmilch, Schafsmilch, Ziegenmilch und Stutenmilch vorkommt. Laktose ist auch Bestandteil aller Produkte, die aus Milch hergestellt werden, wie Käse, Joghurt, Buttermilch oder Sahne. Milchzucker steckt zudem als technischer Hilfsstoff in vielen Lebensmitteln. Industriell hergestellte Lebensmittel wie Wurst, Fertiggerichte, Salatsaucen, Trockengebäck, Süßstoffe oder Müslimischungen können Laktose enthalten.
Bei der Laktose-Intoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit) liegt ein Mangel des Enzyms Laktase vor. Infolgedessen kann die Laktose im Dünndarm nicht gespalten und verdaut werden, so dass der Milchzucker unverdaut in den Dickdarm gelangt. Dies führt zu Symptomen wie Völlegefühl, Bauchkrämpfen, Blähungen und Durchfall nach dem Genuss von Milch und Milchprodukten. Die Laktose-Intoleranz ist nicht mit einer Milchallergie zu verwechseln, welche eine Reaktion des Immunsystems auf das körperfremde Eiweiß der Milch ist.
Dieses Produkt ist vegan. Es ist für Personen mit einer veganen Lebensweise geeignet.
Dieses Produkt wird als vegan erkannt, weil das Label „V-Label vegan“ das Produkt als vegan ausweist.
Die Einschätzung beruht auf der Analyse der Verpackungsangaben, die entweder aus Produktdatenbanken stammen und zum Teil von Nutzer:innen erfasst wurden. Verwenden die Verpackungsangaben keine üblichen Formulierungen zum Vegan-Status oder sind die Angaben unvollständig bzw. nicht korrekt erfasst worden oder veraltet, so kann die Einschätzung falsch sein. Codecheck.info kann nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren. Sollte die Einschätzung nicht richtig sein, so kannst du die Verpackungsangaben selbst korrigieren oder uns eine Nachricht senden.
Die Einschätzung beurteilt nicht ob die Inhaltsstoffe oder Produkte in Tierversuchen getestet worden sind.
Veganismus ist eine Lebens- und Ernährungsweise. Dabei wird auf den Konsum von Produkten verzichtet, die tierischen Ursprungs sind oder Bestandteile tierischen Ursprungs beinhalten. Dazu zählen Lebensmittel und Kosmetika, die Inhaltsstoffe aus Fleisch, Fisch, Meerestieren, Milch, Ei und Honig enthalten. Einige Veganer verzichten zusätzlich auf Zoobesuche und den Besuch von Zirkussen mit Tiervorstellungen sowie auf Kleidung zum Beispiel aus Seide oder Leder.
Veganismus wird meistens aus gesundheitlichen Aspekten und ethischer Überzeugung betrieben. Gründe dafür können unter anderem Tierschutz, Tierrecht und Umweltschutz sein. Aber auch nicht vegan lebende Menschen greifen zu veganen Alternativen, um ihren Verbrauch von tierischen Produkten zu reduzieren.
Weitere Namen
Grüner Punkt
Beschreibung
Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär, Haus- und Elektrogeräte
Bereich
Firmensiegel
Produkte
Verpackung
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wiederum der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG angehört. Die Holding bündelt alle unternehmerischen Aktivitäten des Grünen Punkts. Dazu gehört unter anderem das Verpackungsrecycling, also die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Leichtverpackungen, die Belieferung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen und die Produktion von Rezyklaten, das sind Rohstoffe aus Altplastik.
Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese gibt vor, dass Verkaufsverpackungen durch Hersteller und Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Verpackungsmaterialien wieder zu verwenden und so Rohstoffe einzusparen. Dadurch sollen Klima und Umwelt entlastet werden.
Labelvergabe
Hersteller und Händler sind seit 1991 verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen. Sie können sich von dieser Pflicht befreien, wenn sie einem Rücknahmesystem wie dem DSD angehören. Gegen eine Gebühr übernimmt das DSD die Aufgabe der Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese Gebühr richtet sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen. Für die Nutzung des Symbols auf den Verpackungen muss eine zusätzliche Lizenzgebühr entrichtet werden. Seit 2009 ist es nicht mehr Pflicht, das Symbol auf Verpackungen anzubringen. Das Rücknahmesystem hat aber weiterhin Bestand.
Kommentar
"Es handelt sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein klassisches Label. Er ist lediglich ein Symbol dafür, dass die entsprechende Verpackung über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden darf. Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus. Die Müllmenge wird durch den Grünen Punkt nicht verringert. Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet."
Webseite
Frühere Namen
V-Label (vegan)
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Tierwohl, Gesundheit
Produkte
Fleischfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.
Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.
Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
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