Beschreibung
Gütesiegel von KAGfreiland für Lebensmittel aus tiergerechter Haltung und biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Soziales, Fair-Trade
Produkte
Milchprodukte, Eier, Fleisch
Kriterien
Alle Tiere auf einem Betrieb sind nach den Kagfreiland-Richtlinien zu halten. Seit 2002 werden alle Kagfreiland-Betriebe biologisch bewirtschaftet.
- Täglich Weidegang in der Vegetationsperiode
- Täglich Auslauf im Winter
- Eingestreute Liegefläche (für Geflügel eingestreuter Scharrraum)
- Gruppenhaltung im Laufstall (ausgenommen Rindvieh älter als 4 Monate)
- Keine Futtermittel tierischer Herkunft (ausgenommen Milch bei Jungtieren, Küchenabfälle für Schweine- und Geflügel)
- Keine vorbeugende Leistungsförderer und Medikamente
- Sämtliche Tiere müssen mit Biofutter gefüttert werden
- Tiermehl und Gentechnologie sind verboten
- Im Rindviehbereich sind Laufställe für neue Betriebe Pflicht und bis zum Jahr 2010 müssen alle Betriebe Freilaufställe haben
- Dezentrale Schlachtung und dadurch sehr kurze Transportwege von maximal einer Stunde oder 30 Kilometer
- Zootechnische Eingriffe dürfen nur unter Betäubung und durch eine fachkundige Person vorgenommen werden
Zusätzlich zu diesen Grundsätzen gelten für jede Tiergattung artspezifische Anforderungen (siehe Link «Kriterien verschiedene Tiergattungen»)
Bezugsquellen
Metzgereien, Detailhandel, ausgewählte Restaurants, Hofläden, Kagfreiland (Online-Shop)
Webseite
http://www.kagfreiland.ch