Kategorie
Strichcode-Nummer
4024144618835
*Daten sind möglicherweise veraltet. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Label / Gütesiegel
CE (Conformité Européenne), Dermatologisch getestet, Der grüne Punkt
Zusatzinformationen
Was wäre schlimmer, wenn man gerade seinen Liebeshunger stillen möchte, als daß kein Gleitgel da ist? Richtig, wenn man ein Gleitgel hat, dass die schöne Silikonoberfläche deines Lieblingstoys angreift, sodass man sein heißgeliebtes Spielzeug nicht mehr verwenden kann. Um genau dies zu vermeiden, hat EROS mit EROS Toy Silicone Glide den Alleskönner unter den Gleitgelen kreiert. Es verleiht deinen Silikontoys eine unvergleichlich gleitfreudige Feuchte ohne dabei ihre Oberfläche anzugreifen. Aber natürlich kannst du das mit all deinen Toys und sogar mit deinem Liebhaber aus Fleisch und Blut machen, denn EROS Toy Silicone Glide ist extrem ergiebig, pflegt die Haut und verleiht ihr ein seidig zartes Gefühl. Selbst dem oralen Liebesspiel steht nichts im Weg, da das Gleitgel geruchs- und geschmacksneutral ist. Dermatologisch auf Hautverträglichkeit getestet und Latexkondom geeignet, ist dieses Bodyfluid ein wahres Allroundtalent. 100-ml-Flasche.
Herkunft
Deutschland
Hersteller / Vertrieb
Megasol
Marke
Megasol
Hersteller (gemäss Strichcode-Verwaltung GS1)
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Teilenummer
207047Erfasst
Anonym am 12. Jan 2019
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Vollständigkeit
Beschreibung
Haus- und Elektrogeräte, Sport und Spiel, Bauen und Wohnen, Gesundheit
Bereich
Sicherheit
Produkte
Elektroprodukte, Elektronikprodukte, Warmwasserheizkessel, Kühlgeräte, Spielzeug, Bauprodukte, Medizinprodukte
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Europäische Kommission. Diese hat die CE-Kennzeichnung 1993 mit der Richtlinie 93/68/EWG eingeführt.
Labelziele
Ziel der CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist anzuzeigen, dass die entsprechenden Produkte den Anforderungen der EU an den Gesundheitsschutz, an Sicherheit und Umweltschutz genügen.
Damit soll ein Mindestniveau an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit bestimmter Waren wie zum Beispiel Spielzeug und Bauprodukte gewährleistet werden, die im europäischen Binnenmarkt verkauft werden. Die Kennzeichnung ist für alle Produkte verpflichtend, für die eine entsprechende EU-Richtlinie existiert und die innerhalb der EU auf den Markt kommen.
Labelvergabe
Die CE-Kennzeichnung muss von den Herstellern selbst am Produkt angebracht werden. Vorher müssen die Hersteller eine sogenannte Konformitätserklärung aufstellen und unterschreiben. Dazu müssen sie dokumentieren, dass ihr Produkt alle Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien erfüllt. Bestimmte Produkte, wie beispielsweise Bauprodukte, müssen von einer neutralen, durch die EU-Kommission anerkannten Stelle bewertet werden.
Regelmäßige Kontrollen durch eine externe Stelle sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Überwachung der CE-Kennzeichnung obliegt den Behörden in den EU-Mitgliedsländern in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Dazu sind besondere Behörden eingerichtet, die den Markt beobachten und Verbraucher so weit als möglich vor unsicheren Produkten schützen sollen. Dies geschieht, indem Hersteller, Importeure und Großhändler stichprobenhaft überprüft werden und indem einzelne Produkte getestet werden.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Kriterien der Kennzeichnung, dann können Produkte zurückgerufen werden. Möglich ist unter anderem auch, dass gefährliche Produkte vernichtet werden müssen oder Labelnehmer Geldbußen zahlen müssen.
Kommentar
Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob unabhängige Stellen überprüft haben, dass das Produkt bestimmte Richtlinien erfüllt. Wenn nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer aufgedruckt ist, dann wurde eine sogenannte Benannte Stelle in das Bewertungsverfahren einbezogen. Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel beziehungsweise Qualitätszeichen, sondern dokumentiert lediglich, dass eine Ware, die innerhalb der EU verkauft werden soll, den gesetzlich zulässigen Mindestanforderungen entspricht. Da sich das CE-Kennzeichen damit nicht an Verbraucher wendet, sondern an Behörden, wird das Label nicht bewertet.
Webseite
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung. Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben. Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
Weitere Namen
Grüner Punkt
Beschreibung
Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär, Haus- und Elektrogeräte
Bereich
Firmensiegel
Produkte
Verpackung
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wiederum der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG angehört. Die Holding bündelt alle unternehmerischen Aktivitäten des Grünen Punkts. Dazu gehört unter anderem das Verpackungsrecycling, also die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Leichtverpackungen, die Belieferung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen und die Produktion von Rezyklaten, das sind Rohstoffe aus Altplastik.
Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese gibt vor, dass Verkaufsverpackungen durch Hersteller und Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Verpackungsmaterialien wieder zu verwenden und so Rohstoffe einzusparen. Dadurch sollen Klima und Umwelt entlastet werden.
Labelvergabe
Hersteller und Händler sind seit 1991 verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen. Sie können sich von dieser Pflicht befreien, wenn sie einem Rücknahmesystem wie dem DSD angehören. Gegen eine Gebühr übernimmt das DSD die Aufgabe der Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese Gebühr richtet sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen. Für die Nutzung des Symbols auf den Verpackungen muss eine zusätzliche Lizenzgebühr entrichtet werden. Seit 2009 ist es nicht mehr Pflicht, das Symbol auf Verpackungen anzubringen. Das Rücknahmesystem hat aber weiterhin Bestand.
Kommentar
"Es handelt sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein klassisches Label. Er ist lediglich ein Symbol dafür, dass die entsprechende Verpackung über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden darf. Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus. Die Müllmenge wird durch den Grünen Punkt nicht verringert. Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet."
Webseite
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